Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dieser Verordnung wird auch eine im Jahr 1995 angenommene und am 5. Dezember 2019 auf internationaler Ebene in Kraft getretene Änderung des Basler Übereinkommens (im Folgenden „Verbotsänderung“) auf Unionsebene umgesetzt. Die Verbotsänderung enthält ein allgemeines Verbot sämtlicher Ausfuhren von gefährlichen Abfällen, die für Beseitigungs- und Verwertungsverfahren bestimmt sind, aus den in Anlage VII des Basler Übereinkommens aufgeführten Staaten in Staaten, die nicht in jener Anlage aufgeführt sind. Die Union hat die Verbotsänderung ratifiziert und setzt sie seit 1997 um .
das Verbot der Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Artikel 1 Absatz 1 und anderer Abfälle im Sinne des Artikel 1 Absatz 2 des Basler Übereinkommens über…
Der Beschluss 97/640/EG des Rates betraf die Genehmigung — im Namen der Gemeinschaft — der Änderung des Basler Übereinkommens gemäß der Entscheidung III/1 der…
Mit dieser Verordnung wird das Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer…
Das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung (im Folgenden „Übereinkommen“)…
Das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung (im Folgenden „Übereinkommen“)…
Das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (im Folgenden „Übereinkommen“) ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.