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Öffentliche Diensteanbieter verwenden die Personenidentifizierungsdaten, die über elektronische Identifizierungsmittel gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 verfügbar sind, um die elektronische Identität der Nutzer aus anderen Mitgliedstaaten mit den Personenidentifizierungsdaten abzugleichen, die diesen Nutzern in dem Mitgliedstaat, der den grenzüberschreitenden Identitätsabgleich durchführt, zur Verfügung gestellt werden. Trotz der Verwendung des Mindestdatensatzes, der im Rahmen der notifizierten elektronischen Identifizierungssysteme bereitgestellt wird, sind für die Gewährleistung eines genauen Identitätsabgleichs, wenn Mitgliedstaaten als vertrauende Beteiligte auftreten, in vielen Fällen jedoch zusätzliche Informationen über den Nutzer und spezifische ergänzende Verfahren zur eindeutigen Identifizierung auf nationaler Ebene erforderlich. Um die Verwendbarkeit elektronischer Identifizierungsmittel weiter zu verbessern, bessere öffentliche Online-Dienste bereitzustellen und die Rechtssicherheit in Bezug auf die elektronische Identität der Nutzer zu erhöhen, sollte die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 die Mitgliedstaaten verpflichten, spezifische Online-Maßnahmen zu ergreifen, um einen eindeutigen Identitätsabgleich zu gewährleisten, wenn Nutzer beabsichtigen, auf grenzüberschreitende öffentliche Dienste online zuzugreifen.
Sind Mitgliedstaaten im Rahmen von grenzüberschreitenden Diensten vertrauende Beteiligte, so stellen sie einen Identitätsabgleich in Bezug auf natürliche…
Die vorliegende Verordnung sollte auf der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates aufbauen, in der die Bedingungen festgelegt…
Folgender Artikel wird eingefügt: Grenzüberschreitender Identitätsabgleich (1) Sind Mitgliedstaaten im Rahmen von grenzüberschreitenden Diensten vertrauende…
Die vorliegende Verordnung sollte sich auf die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates stützen, die die Bedingungen festlegt, zu…
Eines der Ziele dieser Verordnung ist die Beseitigung bestehender Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Verwendung elektronischer Identifizierungsmittel,…
In der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 sind die Bedingungen, unter denen die Mitgliedstaaten natürliche Personen in grenzüberschreitenden Situationen mithilfe von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.