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Die Bereitstellung und Verwendung von Vertrauensdiensten und die damit verbundenen Vorteile in Bezug auf Komfort und Rechtssicherheit im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Transaktionen, insbesondere bei der Verwendung qualifizierter Vertrauensdienste, gewinnt für den internationalen Handel und die internationale Zusammenarbeit zunehmend an Bedeutung. Die internationalen Partner der Union richten Vertrauensrahmen ein, die sich an der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 orientieren. Um die Anerkennung qualifizierter Vertrauensdienste und ihrer Anbieter zu erleichtern, kann die Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen, um die Bedingungen festzulegen, unter denen Vertrauensrahmen von Drittländern als gleichwertig mit dem in dieser Verordnung festgelegten Vertrauensrahmen für qualifizierte Vertrauensdienste und deren Anbieter angesehen werden könnten. Ein solcher Ansatz sollte die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung von in Drittländern niedergelassenen Vertrauensdiensten und deren Anbietern im Einklang mit Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ergänzen. Bei der Festlegung der Bedingungen, unter denen die Vertrauensrahmen von Drittländern als gleichwertig mit dem in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 festgelegten Vertrauensrahmen für qualifizierte Vertrauensdienste und deren Anbieter angesehen werden könnten, sollten die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) 2016/679 sowie die Verwendung von Vertrauenslisten als wesentliche Elemente zur Vertrauensbildung sichergestellt werden.
Mit den in Absatz 1 genannten Durchführungsrechtsakten und der dort genannten Vereinbarung wird dafür gesorgt, dass die Anforderungen, die für die in der Union…
Einige Einrichtungen üben Tätigkeiten in den Bereichen nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit, Verteidigung oder Strafverfolgung, einschließlich der…
In Kapitel III Abschnitt 2 wird folgender Artikel eingefügt: Anforderungen an nichtqualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (1) Für nichtqualifizierte…
Den Mitgliedstaaten sollte es freistehen, auch andere Arten von Vertrauensdiensten zusätzlich zu jenen festzulegen, die auf der in dieser Verordnung…
Diese Verordnung sieht ein harmonisiertes Maß an Qualität, Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit qualifizierter Vertrauensdienste vor, unabhängig davon, wo die…
Das Vertrauen in Online-Dienste und ihre Benutzerfreundlichkeit sind entscheidend dafür, dass Anwender elektronische Dienste in vollem Umfang nutzen und sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.