Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung sieht ein harmonisiertes Maß an Qualität, Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit qualifizierter Vertrauensdienste vor, unabhängig davon, wo die Tätigkeiten durchgeführt werden. So sollte ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter die Möglichkeit haben, seine Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung eines qualifizierten Vertrauensdienstes in ein Drittland auszulagern, sofern dieses Drittland geeignete Garantien dafür bietet, dass Aufsichtstätigkeiten und Prüfungen so durchgesetzt werden können, als wenn diese in der Union ausgeübt würden. Wenn die Einhaltung dieser Verordnung nicht vollständig gewährleistet werden kann, sollten die Aufsichtsstellen in der Lage sein, verhältnismäßige und gerechtfertigte Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Aberkennung des Status des qualifizierten Vertrauensdienstes.
erforderlichenfalls Durchführung von Maßnahmen im Wege von Ex-post-Aufsichtstätigkeiten in Bezug auf die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats…
erforderlichenfalls Durchführung von Maßnahmen im Wege von Ex-post-Aufsichtstätigkeiten in Bezug auf die im Hoheitsgebiet des benennenden Mitgliedstaats…
Unbeschadet des Absatzes 1 kann die Aufsichtsstelle jederzeit eine Überprüfung vornehmen oder eine Konformitätsbewertungsstelle um eine Konformitätsbewertung…
Alle Vertrauensdiensteanbieter sollten — insbesondere in Bezug auf Sicherheit und Haftung — den Anforderungen dieser Verordnung unterliegen, um die gebotene…
Die Mitgliedstaaten können nationale Vorschriften für Vertrauensdienste im Einklang mit dem Unionsrecht beibehalten oder einführen, soweit diese Dienste durch…
Zur Gewährleistung der Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit qualifizierter Vertrauensdienste und zur Stärkung des Vertrauens der Benutzer in die Kontinuität…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.