Erwägungsgrund 20 32014R0910
Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sollte die technische Interoperabilität der notifizierten elektronischen Identifizierungssysteme im Hinblick auf die Förderung eines hohen Maßes an Vertrauen und Sicherheit erleichtern, das der Höhe des Risikos angemessen ist. Der Informationsaustausch und der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihre gegenseitige Anerkennung sollten bei dieser Zusammenarbeit hilfreich sein.