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Zur Überwachung der Umweltbilanz von Industrieanlagen sollten die in das Portal aufzunehmenden Daten die Freisetzung bestimmter Schadstoffe in die Umwelt, die Verbringung von Abwasser, das solche Schadstoffe enthält, außerhalb des Standorts und die Verbringung von Abfällen außerhalb des Standorts abdecken, sofern dabei die einschlägigen in Anhang II aufgeführten quantitativen Schwellenwerte überschritten werden.
Daten über Verbringungen außerhalb des Standortes jedes in Anhang II aufgeführten Schadstoffs in Abwasser, das für die Abwasserbehandlung bestimmt ist, für die…
Im Interesse der Rechtssicherheit sollten die Betreiber oder die Mitgliedstaaten angeben, ob die Daten über die Freisetzung von Schadstoffen, die Verbringung…
Verbringung außerhalb des Standortes von in Anhang II aufgeführten Schadstoffen in Abwasser, das für die Abwasserbehandlung bestimmt ist, für die der in Anhang…
Die Betreiber von Anlagen sollten Informationen über das Produktionsvolumen und die Zahl der Betriebsstunden der betreffenden Anlage melden, damit die…
die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten über Verbringungen von Abfällen außerhalb des Standorts und die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c…
Das Portal sollte der Öffentlichkeit einen gebührenfreien Online-Zugang zu einem stärker integrierten und kohärenten Datensatz über die wichtigsten von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.