Erwägungsgrund 6 32024R1244
Die Kommission kam in ihrem Bericht über die Fortschritte bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 13. Dezember 2017 zu dem Schluss, dass durch verstärkte Nutzung von Synergieeffekten mit anderem einschlägigen Umweltrecht der Union zur Verschmutzung durch Industrieanlagen, insbesondere der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 91/271/EWG des Rates, die Berichtspflichten besser abgestimmt werden sollten. In dem Bericht wurde auch hervorgehoben, dass Optionen für zusätzliche Kontextinformationen geprüft werden müssen, um für eine größere Wirksamkeit der übermittelten Daten zu sorgen.