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Die Kommission ergreift, je nach Sachlage in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, Maßnahmen, um private Investitionen in strategische Projekte zu beschleunigen und zu fördern. Zu diesen Tätigkeiten kann unbeschadet der Artikel 107 und 108 AEUV die Bereitstellung und Koordinierung von Unterstützung für strategische Projekte gehören, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln haben.
Der Mitgliedstaat, dessen Hoheitsgebiet von einem strategischen Projekt betroffen ist, ergreift Maßnahmen, um dessen fristgerechte und wirksame Durchführung zu erleichtern. Derartige Maßnahmen können Unterstützung umfassen zur
Sicherstellung der Einhaltung der geltenden Verwaltungs- und Berichtspflichten;
weiteren Verbesserung der Fähigkeit der Projektträger, die konstruktive Einbindung und aktive Beteiligung der von dem strategischen Projekt betroffenen Gemeinschaften sicherzustellen.
Damit die Verwaltung die mit den strategischen Projekten in der Union verbundenen Genehmigungsverfahren effizient bearbeiten kann, stellen die Projektträger und…
Mit dem Projekt würde ein bedeutender Beitrag zur Sicherung der Versorgung der Union mit strategischen Rohstoffen geleistet;
die Fortschritte bei der Durchführung des strategischen Projekts, insbesondere im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren;
einschlägige Nachweise in Bezug auf die Erfüllung der in Artikel 6 Absatz 1 festgelegten Kriterien;
Es müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um einen gemeinsamen Ansatz für strategische Projekte in der Union zu entwickeln, die in der Gewinnung, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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