Erwägungsgrund 16 32024R1252
Die Kommission sollte mit Unterstützung des Ausschusses strategische Projekte in Drittländer oder in ÜLGs ermitteln, die beabsichtigen, mit der Gewinnung, der Verarbeitung oder dem Recycling strategischer Rohstoffe oder der Produktion von Materialien, die strategische Rohstoffe in strategischen Technologien ersetzen können, zu beginnen oder diese auszuweiten. Um sicherzustellen, dass solche strategischen Projekte wirksam umgesetzt werden, sollten sie in den Genuss eines verbesserten Zugangs zu Finanzmitteln kommen, etwa über Zugang zu Mechanismen zur Verringerung des Investitionsrisikos. Um ihren Mehrwert zu gewährleisten, sollten die Projekte anhand einer Reihe von Kriterien bewertet werden. Wie strategische Projekte in der Union sollten auch strategische Projekte in Drittländern die Versorgungssicherheit der Union mit Blick auf strategische Rohstoffe stärken und eine ausreichende technische Durchführbarkeit aufweisen. Sowohl strategische Projekte in der Union als auch strategische Projekte in Drittländern oder ÜLGs sollten das gleiche Maß an sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit aufweisen. Um als strategisches Projekt in einem aufstrebenden Markt oder Entwicklungslandeingestuft zu werden, sollte ein Projekt für die Union und das betreffende Drittland von beiderseitigem Nutzen sein und einen Mehrwert in diesem Land erbringen, wobei auch seine Kohärenz mit der gemeinsamen Handelspolitik der Union zu berücksichtigen ist. Ein solcher Wert kann aus dem Beitrag eines Projekts zu mehr als einer Stufe der Wertschöpfungskette sowie aus der Schaffung eines umfassenderen wirtschaftlichen und sozialen Nutzens durch das Projekt, einschließlich der Schaffung von Arbeitsplätzen im Einklang mit internationalen Standards, abgeleitet werden. Bewertet die Kommission diese Kriterien als erfüllt, sollte sie die Anerkennung als strategisches Projekt mittels eines Beschlusses veröffentlichen.