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Da die Zusammenarbeit des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet ein strategisches Projekt durchgeführt wird, erforderlich ist, um dessen für wirksame Durchführung zu sorgen, sollte dieser Mitgliedstaat das Recht haben, Einwände gegen ein Projekt zu erheben und dadurch zu verhindern, dass ein Projekt gegen den Willen des Mitgliedstaats den Status eines strategischen Projekts erhält. In diesem Fall sollte der betreffende Mitgliedstaat seine Ablehnung unter Bezugnahme auf die in dieser Verordnung vorgesehenen Kriterien begründen. Ebenso sollte die Union Projekten, die von einem Drittland gegen den Willen seiner Regierung durchgeführt werden, den Status eines strategischen Projekts nicht zuerkennen und daher davon absehen, wenn eine Regierung eines Drittlands Einwände erhebt.
Auf der Grundlage eines Einspruchs des Mitgliedstaats, dessen Hoheitsgebiet von einem vorgeschlagenen Projekt betroffen ist, wird das Projekt nicht für die…
bei Projekten in Drittländern, bei denen es sich um aufstrebende Märkte oder Entwicklungsländer handelt, wäre das Projekt für die Union und das betreffende…
Um Klarheit über den Genehmigungsstatus strategischer Projekte zu schaffen und die Wirksamkeit von möglichen missbräuchlichen Rechtsstreitigkeiten zu begrenzen,…
Um dem Missbrauch des Status als strategisches Projekt vorzubeugen, sollte die Kommission berechtigt sein, die Anerkennung eines strategischen Projekts nach…
Strategische Projekte in Drittländern, insbesondere dort, wo es keine strategische Partnerschaft gibt, können für Investoren besonders riskant sein und oftmals…
Nach einem positiven Beschluss gemäß Absatz 2 können die teilnehmenden Mitgliedstaaten, die sich an einem Projekt beteiligen, Verwaltungsvereinbarungen mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.