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Um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen eingehalten werden, sollten die Mitgliedstaaten Sanktionen gegen Unternehmen festlegen, die ihren Verpflichtungen, einschließlich der Risikovorsorge, der Projektberichterstattung und der Informationen über die Recyclingfähigkeit, nicht nachkommen. Die Mitgliedstaaten müssen in ihren nationalen Rechtsvorschriften wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung festlegen. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Projektträger gegebenenfalls Zugang zu einer verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Überprüfung nach Maßgabe des nationalen Rechts haben.
Die Mitgliedstaaten sollten für Verstöße gegen diese Verordnung und gegen nationale Rechtsvorschriften, die aufgrund dieser Verordnung erlassen wurden,…
Die Mitgliedstaaten sollten Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung festlegen und ihre Durchsetzung sicherstellen. Diese Sanktionen sollten…
Die Mitgliedstaaten sollten Verstöße gegen diese Verordnung ahnden und sicherstellen, dass die diesbezüglichen Sanktionen angewendet werden, um eine Umgehung…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über Sanktionen erlassen, die bei Nichtkonformität zu verhängen sind, und sicherstellen, dass diese Vorschriften…
Um die Durchführung und wirksame Durchsetzung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten befugt sein, nichtkonforme Erzeugnisse…
Im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der geänderten Verordnungen sollten die Mitgliedstaaten Vorschriften über Sanktionen festlegen, die bei Verstößen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.