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In der Union werden die Abgasemissionen von Feststoffpartikeln mit einer Partikelzahl (PN) von mehr als 23 Nanometern (PN23) bei leichten Nutzfahrzeugen seit 2011 und bei schweren Nutzfahrzeugen seit 2013 kontrolliert. Da es aufgrund bestehender Technologien und der globalen technischen Regelung der UN Nr. 15 möglich ist, die Partikelzahlemissionen schon ab der Partikelgröße von 10 Nanometern (PN10) zu messen, sollte für alle unter diese Verordnung fallenden Fahrzeuge der Partikelemissionsgrenzwert PN10 Anwendung finden. Die erstmalige Festlegung eines spezifischen PN10-Grenzwerts für Abgasemissionen wird Impulse für die weltweite Harmonisierung einer verstärkten Kontrolle und Messung der Partikelzahlemissionen geben, und die Union sollte das Weltforum der Vereinten Nationen für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge (UN WP.29) ermutigen, die betreffenden UN-Regelungen für Kraftfahrzeuge entsprechend anzupassen.
Um sicherzustellen, dass Emissionen von ultrafeinen Partikeln (PM 0,1 µm und weniger) kontrolliert werden, sollte die Kommission so bald wie möglich und…
In der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte…
Die Ausrüstung zur Messung der Partikelzahl wurde unter den unterschiedlichsten Bedingungen für zuverlässig und leistungsfähig befunden. Es wird erwartet, dass…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ist für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor, die nach der Euro-6-Norm genehmigt werden sollen, ein Grenzwert für die…
Bei der Ermittlung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen für alle in der Union zugelassenen neuen Personenkraftwagen und neuen leichten…
Partikelzahlmessungen unter Verwendung von PEMS wurden erfolgreich gemäß den Vorschriften für die Typgenehmigung von leichten Personenkraftwagen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.