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Die Besonderheiten des Sektors des Personengelegenheitsverkehrs gelten nicht für die Bereiche des Güterkraftverkehrs oder des Personenlinienverkehrs. Der Personengelegenheitsverkehr zeichnet sich durch starke Saisonabhängigkeit sowie unterschiedliche Fahrzeiten und variierende Fahrstrecken aus, die von den touristischen Aktivitäten der Fahrgäste abhängen. Berücksichtigt werden müssen, soweit möglich, die Bedürfnisse der Fahrgäste, unter anderem außerplanmäßige und unerwartete Wünsche in Bezug auf zusätzliche Halte bzw. Änderungen der Strecke oder des Zeitplans. Beim Personengelegenheitsverkehr ist die Lenkzeit im Vergleich zum Güterkraftverkehr oder zum Linienbusverkehr in der Regel kürzer. Darüber hinaus schlafen Fahrer in der Regel in Hotels und fahren selten nachts. Andererseits erledigen Fahrer während der Arbeitszeit möglicherweise einige zusätzliche Tätigkeiten, häufig infolge von Interaktionen mit den Fahrgästen.
Um einen effizienten und hochwertigen Personengelegenheitsverkehr sowie gute Arbeits- und Fahrbedingungen für Fahrer zu gewährleisten, sollte die Kommission die…
Die Beschränkung der Möglichkeit, die wöchentliche Ruhezeit auf bis zu zwölf aufeinanderfolgende 24-Stunden-Zeiträume zu verschieben, ausschließlich auf den…
Die Anforderungen in Bezug auf Mindestfahrtunterbrechungen und Ruhezeiten sollten daher angepasst werden, um den spezifischen Anforderungen des…
Um sicherzustellen, dass eine größere Flexibilität bei der Planung der Ruhezeiten von Fahrern, die für den Personengelegenheitsverkehr eingesetzt werden, nicht…
Die Ex-post-Bewertung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ergab, dass einige der einheitlichen Vorschriften über Mindestfahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nicht…
Eine größere Flexibilität bei der Planung der Fahrtunterbrechungen von Fahrern, die für den Personengelegenheitsverkehr eingesetzt werden, sollte bei den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.