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Die Ex-post-Bewertung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ergab, dass einige der einheitlichen Vorschriften über Mindestfahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nicht den Besonderheiten des Personengelegenheitsverkehrs gerecht werden. Weitere diesbezügliche Bewertungen der Kommission haben ergeben, dass einige der Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 in Bezug auf Fahrtunterbrechungen sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeiten für Fahrer und Unternehmen, die im Personengelegenheitsverkehr eingesetzt werden, ungeeignet und unpraktisch sind, da sie sich negativ auf die Fähigkeit zur Organisation eines effizienten und hochwertigen Personengelegenheitsverkehrs, auf die Arbeitsbedingungen der Fahrer und folglich auf die Straßenverkehrssicherheit auswirken.
Die Anforderungen in Bezug auf Mindestfahrtunterbrechungen und Ruhezeiten sollten daher angepasst werden, um den spezifischen Anforderungen des…
In Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wird folgender Absatz eingefügt: „(6a) Abweichend von Absatz 6 darf ein Fahrer, der für einen einzelnen…
Um einen effizienten und hochwertigen Personengelegenheitsverkehr sowie gute Arbeits- und Fahrbedingungen für Fahrer zu gewährleisten, sollte die Kommission die…
Die in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Vorschriften über die täglichen und wöchentlichen…
Um den Fremdenverkehr und die Verwendung eines umweltfreundlichen Verkehrsträgers zu fördern, sollte die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 so geändert werden, dass…
Eine größere Flexibilität bei der Planung von Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten von Fahrern, die für den Personengelegenheitsverkehr eingesetzt werden, sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.