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Da die physischen Einrichtungen eines Netzes nicht sehr spezifisch sind, können sie bei minimalen Anpassungskosten häufig ein breites Spektrum von Komponenten elektronischer Kommunikationsnetze gleichzeitig aufnehmen, ohne dass die Hauptdienstleistung dadurch beeinträchtigt wird. Hierzu zählen auch Komponenten, die unter Gewährleistung der Technologieneutralität einen Breitbandzugang mit Geschwindigkeiten von mindestens 100 Mbit/s bereitstellen können. Daher können physische Infrastrukturen, wenn sie nur weitere Netzkomponenten aufnehmen sollen, ohne jedoch selbst als Netzkomponente aktiv zu werden, grundsätzlich für die Aufnahme von Kabeln, Ausrüstung oder sonstigen Komponenten elektronischer Kommunikationsnetze genutzt werden, und zwar unabhängig von ihrer derzeitigen Nutzung und den Eigentumsverhältnissen und soweit keine Sicherheitsbedenken bestehen oder künftige geschäftliche Interessen des Infrastruktureigentümers beeinträchtigt werden. Die physischen Infrastrukturen öffentlicher Kommunikationsnetze können grundsätzlich auch dazu genutzt werden, Komponenten anderer Netze aufzunehmen. In geeigneten Fällen sollten somit Betreiber öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze Zugang zu ihren Netzen gewähren können, um den Aufbau anderer Netze zu ermöglichen. Die Mitgliedstaaten sollten die formalen administrativen Anforderungen für diese Anträge auf Zugang festlegen können, zum Beispiel in Bezug auf die Form der Anträge, des Vertragsentwurfs oder des Entwurfs des Projekts für die Installation von VHC-Netzen. Unbeschadet des jeweiligen im Allgemeininteresse liegenden Ziels der Bereitstellung des Hauptdienstes sollten zugleich Synergien zwischen Netzbetreibern gefördert werden, um zur Erreichung der im Beschluss (EU) 2022/2481 festgelegten Digitalziele beizutragen.
Außer in begründeten Ausnahmefällen können physische Infrastrukturen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle öffentlicher Stellen befinden, auch wenn sie…
Für Betreiber, insbesondere neue Marktteilnehmer, kann es wesentlich effizienter sein, bestehende physische Infrastrukturen — auch diejenigen anderer…
Die Mitgliedstaaten sollten die Ergebnisse von ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanzierten Bauarbeiten maximieren, indem die positiven externen…
Datenanschlüsse an das öffentliche Kommunikationsnetz an einem festen Standort sollten Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglichen, die für den Zugang…
Um die Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten und Investitionsanreize zu erhalten, sollte ein Netzbetreiber bzw. eine öffentliche Stelle das Recht haben, den…
Mit dieser Verordnung sollen die unionsweit geltenden Rechte und Pflichten gestärkt und harmonisiert werden, um den Aufbau von VHC-Netzen und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.