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Die Mitgliedstaaten sollten die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen auf Stellen ausdehnen können, die nicht in ihren Anwendungsbereich fallen, wie z. B. organisatorische Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit, die rechtsfähig sind und uneingeschränkt an wirtschaftlichen Transaktionen teilnehmen können, oder auf Unternehmen, die von öffentlichen Stellen eine Konzession erhalten haben.
Die Mitgliedstaaten sollten nicht verpflichtet sein, für die Zwecke dieser Richtlinie neue Stellen einzurichten. Es sollte ihnen möglich sein, die sich daraus…
Den Mitgliedstaaten sollte es zudem nach wie vor freistehen, die Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie auf Verträge auszudehnen, die vom…
Den Mitgliedstaaten sollte es zudem nach wie vor freistehen, die Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie auf Verträge auszudehnen, die vom…
Mehrere verschiedene natürliche oder juristische Personen oder andere Organisationen können in der Praxis die Aufgaben und Zuständigkeiten eines Arbeitgebers…
Um harmonisierte Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, auch wenn keine Einigung bezüglich dieser Praktiken erreicht werden konnte, sollte der…
Jeder Mitgliedstaat sollte sicherstellen, dass sämtliche zuständigen Behörden in seinem Hoheitsgebiet über alle Mindestbefugnisse verfügen, die erforderlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.