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Um beträchtliche Einsparungen zu erzielen und die Unannehmlichkeiten in dem Gebiet, in dem neue elektronische Kommunikationsnetze entstehen sollen, gering zu halten, sollten Regelungen verboten werden, die Verhandlungen zwischen Netzbetreibern über Vereinbarungen zur Koordinierung von Bauarbeiten zwecks Einrichtung von VHC-Netzen grundsätzlich unterbinden. Werden Bauarbeiten nicht durch öffentliche Mittel finanziert, so sollte diese Verordnung den Netzbetreibern nicht die Möglichkeit nehmen, Vereinbarungen zur Koordinierung von Bauarbeiten zu treffen, die ihren Investitions- und Geschäftsplänen und dem von ihnen bevorzugten Zeitplan entsprechen.
In manchen Fällen, insbesondere beim Netzaufbau in ländlichen, abgelegenen oder dünn besiedelten Gebieten, könnte die Verpflichtung zur Koordinierung von…
Die Mitgliedstaaten können bestimmen, dass Anträge auf Koordinierung von Bauarbeiten, die von einem Unternehmen, das öffentliche elektronische…
Die Mitgliedstaaten sollten die Ergebnisse von ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanzierten Bauarbeiten maximieren, indem die positiven externen…
Für Betreiber, insbesondere neue Marktteilnehmer, kann es wesentlich effizienter sein, bestehende physische Infrastrukturen — auch diejenigen anderer…
Mit dieser Verordnung sollen die unionsweit geltenden Rechte und Pflichten gestärkt und harmonisiert werden, um den Aufbau von VHC-Netzen und die…
Maßnahmen zur effizienteren Nutzung bestehender öffentlicher und privater Infrastrukturen und zur Verringerung von Kosten und Hindernissen bei Neubauten dürften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.