Erwägungsgrund 44 32018L1972
Im Gegensatz zu anderen Kategorien elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste im Sinne dieser Richtlinie profitieren nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste nicht von der Nutzung öffentlicher Nummerierungsressourcen und sind nicht am öffentlich gesicherten interoperablen Ökosystem beteiligt. Daher ist es nicht angezeigt, diese Dienstarten der Regelung für Allgemeingenehmigungen zu unterwerfen.