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Um dazu beizutragen, dass der Zugang von Endnutzern zu Gigabit-Netzen gewährleistet ist, sollten neue und umfangreich renovierte Gebäude mit glasfaserfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen, gebäudeinternen Glasfaserverkabelungen und — im Falle von Mehrfamilienhäusern — mit einem Zugangspunkt ausgestattet sein. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch über eine gewisse Flexibilität verfügen, um dies zu erreichen. Mit dieser Verordnung wird somit keine Harmonisierung der Vorschriften über verbundene Kosten, einschließlich Vorschriften über die Erstattung der Kosten für die Ausstattung von Gebäuden mit glasfaserfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen, gebäudeinternen Glasfaserverkabelungen und einem Zugangspunkt, angestrebt.
Zur Erreichung der im Beschluss (EU) 2022/2481 festgelegten Ziele müssen bis 2030 alle Endnutzer an festen Standorten über eine Gigabit-Netzanbindung bis zum…
Es ist möglich, dass die Ausstattung eines Gebäudes mit glasfaserfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen, einem Zugangspunkt oder gebäudeinternen…
Potenzielle Käufer und Mieter würden davon profitieren, Gebäude zu erkennen, die mit glasfaserfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen, einem…
Ab dem 12. Februar 2026 müssen alle Gebäude — einschließlich deren Komponenten, die im gemeinsamen Eigentum stehen —, die größeren Renovierungen im Sinne des…
Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und zur Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten sollten die Mitgliedstaaten die Normen oder technischen…
Die Bestimmungen über glasfaserfähige gebäudeinterne physische Infrastrukturen, Zugangspunkte und Glasfaserverkabelung schließen das Vorhandensein anderer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.