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Die Bestimmungen über glasfaserfähige gebäudeinterne physische Infrastrukturen, Zugangspunkte und Glasfaserverkabelung schließen das Vorhandensein anderer Technologiearten innerhalb derselben gebäudeinternen physischen Infrastruktur nicht aus. Diese Bestimmungen sollten das Recht der Gebäudeeigentümer, das Gebäude zusätzlich zu Glasfaserkabeln mit zusätzlichen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen auszustatten, die neben Glasfaserkabeln oder anderen Elementen elektronischer Kommunikationsnetze Leitungen aufnehmen können, unberührt lassen.
Bei Fehlen verfügbarer glasfaserfähiger gebäudeinterner physischer Infrastrukturen haben Betreiber öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze das Recht,…
Alle neuen Gebäude und Gebäude, die umfangreichen Renovierungen unterzogen werden, einschließlich Komponenten, die im gemeinsamen Eigentum stehen, für die…
Um dazu beizutragen, dass der Zugang von Endnutzern zu Gigabit-Netzen gewährleistet ist, sollten neue und umfangreich renovierte Gebäude mit glasfaserfähigen…
Potenzielle Käufer und Mieter würden davon profitieren, Gebäude zu erkennen, die mit glasfaserfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen, einem…
„glasfaserfähige gebäudeinterne physische Infrastrukturen“ sind gebäudeinterne physische Infrastrukturen, die dazu bestimmt sind, Glasfaserkomponenten…
Es ist möglich, dass die Ausstattung eines Gebäudes mit glasfaserfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen, einem Zugangspunkt oder gebäudeinternen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.