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Angesichts der gesellschaftlichen Vorteile der digitalen Inklusion und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Aufbaus von VHC-Netzen sollte an Orten, an denen es keine passiven oder aktiven glasfaserfähigen Infrastrukturen bis zu den Räumen der Endnutzer, oder andere Möglichkeiten für den Zugang eines Teilnehmers zu VHC-Netzen gibt, jeder Betreiber öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze das Recht haben, sein Netz auf eigene Kosten bis zu den privaten Räumen des Teilnehmers auszubauen, wenn der Eingriff in das Privateigentum ohne ungebührliche Beeinträchtigung des Rechts auf Eigentum erfolgt und so gering wie möglich gehalten wird, indem z. B. — soweit möglich — auf bestehende physische Infrastrukturen in dem Gebäude zurückgegriffen oder das betroffene Gebiet vollständig wiederhergestellt wird.
Um den Aufbau von VHC-Netzen im Binnenmarkt zu verbessern, sollte diese Verordnung die Rechte von Unternehmen (einschließlich öffentlicher Unternehmen), die…
Zum einen könnten ganze Gebiete, insbesondere im ländlichen Raum, ohne Konnektivität bleiben, weil die Infrastrukturen des öffentlichen Sektors die Installation…
Unternehmen, die öffentliche elektronische Kommunikationsnetze bereitstellen oder für deren Bereitstellung zugelassen sind und die Gigabit-Netze in einem…
Vorbehaltlich des Absatzes 3 und unbeschadet der Eigentumsrechte haben Betreiber öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze das Recht, ihr Netz auf eigene…
Für Betreiber, insbesondere neue Marktteilnehmer, kann es wesentlich effizienter sein, bestehende physische Infrastrukturen — auch diejenigen anderer…
Die Mitgliedstaaten sollten die Ergebnisse von ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanzierten Bauarbeiten maximieren, indem die positiven externen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.