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In einem zweiten Schritt sollten Anbieter ab dem 1. Januar 2029 für inländische Kommunikation und Intra-EU-Kommunikation keine unterschiedlichen Endkundenpreise in Rechnung stellen. Die Verpflichtung der Anbieter, diese Maßnahme einzuhalten, hängt jedoch von der Annahme einer Reihe von Schutzvorkehrungen für die Anbieter in Bezug auf Nachhaltigkeit, angemessene Nutzung und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen ab. Die Kommission sollte diese Schutzvorkehrungen im Wege eines Durchführungsrechtsakts bis zum 30. Juni 2028 erlassen.
Folgender Artikel wird eingefügt: Endkundenentgelte für regulierte intra-EU-Kommunikation (1) Ab dem 15. Mai 2019 dürfen Endkundenpreise (ohne MwSt.), die…
Ab dem 1. Januar 2029 berechnen Anbieter für inländische Kommunikation und Intra-EU-Kommunikation keine unterschiedlichen Endkundenpreise für Verbraucher,…
Angesichts des Ziels, die Endkundenpreisunterschiede zwischen den Tarifen für Intra-EU-Kommunikation und den Tarifen für inländische Sprachkommunikation (über…
Mit der Verordnung (EU) 2018/1971 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden unter anderem Maßnahmen zur Regulierung der Endkundenpreise für…
Darüber hinaus muss der vollständigen Abschaffung der Endkundenaufschläge für Intra-EU-Kommunikation ab dem 1. Januar 2029 eine Überprüfung der Vorschriften für…
Die Verbraucher unterscheiden nicht immer zwischen dem Zugang zu elektronischen Kommunikationsdiensten beim Roaming, d. h., wenn Endnutzer in besuchten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.