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Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag in Bezug auf Deltamethrin bei Mangos und Papayas gestellt. Der Antragsteller macht geltend, dass die zulässigen Anwendungen von Deltamethrin bei solchen Kulturen in Brasilien zu Rückständen führen, die die RHG gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übersteigen, und dass die RHG erhöht werden sollten, um Handelshemmnisse bei der Einfuhr dieser Kulturen zu vermeiden. Die Behörde bewertete den Antrag und kam zu dem Schluss, dass die übermittelten Daten ausreichten, um neue (höhere) RHG festzulegen, die als sicher für die Verbraucher betrachtet werden . Da für die Verbraucher kein Risiko besteht, ist es angezeigt, die RHG für Mangos und Papayas in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf den von der Behörde ermittelten Wert festzusetzen.
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag bezüglich der Anwendung von Difenoconazol bei Papayas gestellt. Der…
In Bezug auf Pyraclostrobin wurde ein Antrag auf Einfuhrtoleranzen gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 für die Anwendung dieses…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag auf eine Einfuhrtoleranz für den Wirkstoff Mandipropamid gestellt, der in…
Bezüglich Spirodiclofen wurde ein solcher Antrag zur Erhöhung der derzeit geltenden RHG für die Anwendung bei Papayas, Avocadofrüchten und Mangos gestellt, da…
Für Deltamethrin legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag bezüglich der Anwendung von Fluxapyroxad bei Zitrusfrüchten gestellt. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.