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In Bezug auf Deltamethrin wurden entsprechende Informationen zu der Durchsetzungsmethode und den Rückstandsuntersuchungen vorgelegt, um die geltenden RHG für Schalenfrüchte, Melonen, Wassermelonen, sonstige Kürbisgewächse mit ungenießbarer Schale, Chinakohle, Reis und Weizen zu bestätigen. Die Behörde befand, dass die vorgelegten Daten ausreichen, um die festgestellte Datenlücke zu schließen. Daher sollten für diese Erzeugnisse die geltenden RHG in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 beibehalten werden.
Für Deltamethrin legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Die Datenlücke zum Auftreten von TDM in Schalenfrüchten, Tafel- und Keltertrauben, Cranbeeren, Bananen, Paprika, Sonnenblumenkernen, Erdnüssen, Rapssamen,…
Die vorgelegten Informationen zu Rückstandsuntersuchungen mit gleichzeitiger Analyse der Rückstandsdefinition für die Durchsetzung und der Rückstandsdefinition…
Auch für Kürbisse und Wassermelonen wurden Datenlücken für Penconazol geschlossen; dabei wurde der geltende RHG bestätigt, der somit beibehalten werden sollte.
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag in Bezug auf Deltamethrin bei Mangos und Papayas gestellt. Der Antragsteller…
Für 2,4-D legte der Antragsteller solche Angaben betreffend die Analysemethoden für Mandeln, Paranüsse, Kaschunüsse, Kokosnüsse, Haselnüsse, Macadamia-Nüsse,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.