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Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag in Bezug auf Metalaxyl-M bei Ölpalmenfrüchten und Pfeffer (schwarz, grün und weiß) gestellt. Der Antragsteller macht geltend, dass die zulässigen Anwendungen von Metalaxyl-M bei Ölpalmenfrüchten in Kolumbien und bei Pfeffer in Vietnam zu Rückständen führen, die die RHG gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übersteigen, und dass die RHG erhöht werden sollten, um Handelshemmnisse bei der Einfuhr dieser Kulturen zu vermeiden. Die Behörde bewertete den Antrag und kam zu dem Schluss, dass die übermittelten Daten ausreichten, um neue RHG festzulegen, die für die Verbraucher sicher sind . Da für die Verbraucher kein Risiko besteht, ist es angezeigt, die RHG für Ölpalmenfrüchte und Pfeffer in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf den von der Behörde ermittelten Wert festzusetzen.
Bei Benalaxyl-M handelt es sich um einen genehmigten Wirkstoff zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln. Die Rückstandsdefinition sowohl für Benalaxyl als auch…
Für Metalaxyl legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor .…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag in Bezug auf Deltamethrin bei Mangos und Papayas gestellt. Der Antragsteller…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag bezüglich der Anwendung von Fenpyrazamin bei Mandeln, Trauben und Erdbeeren…
Am 13. Dezember 2022 hat die Codex-Alimentarius-Kommission neue (CXL) für Metalaxyl festgelegt . Gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des…
Für Pyraflufen-ethyl legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 derselben Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.