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Zusammen mit den bestätigenden Daten übermittelte der Antragsteller auch mehrere Anträge gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf Änderung der geltenden RHG für Trifloxystrobin bei verschiedenen Kulturen. Die Behörde bewertete die Anträge und kam zu dem Schluss, dass die übermittelten Daten ausreichten, um für Paprika, Grünkohle, Wurzeln der gewöhnlichen Wegwarte und Honig neue RHG festzulegen, die für die Verbraucher sicher sind . Da für die Verbraucher kein Risiko besteht, ist es angezeigt, die RHG für diese Erzeugnisse in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf den von der Behörde ermittelten Wert festzusetzen. Bei der Bewertung der zu Kraussalaten vorgelegten Daten ermittelte die Behörde im Hinblick auf den vorgeschlagenen (höheren) RHG ein Risiko für die Verbraucher, während sie bestätigte, dass der geltende RHG für die Verbraucher sicher ist. Es ist daher angezeigt, den geltenden RHG beizubehalten. In Bezug auf Chicorée stellte die Behörde fest, dass die vorgelegten Daten nicht ausreichten, um einen neuen RHG abzuleiten. Es ist daher angezeigt, den geltenden RHG, der der erzeugnisspezifischen Bestimmungsgrenze entspricht, beizubehalten.
Für Fenamidon legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Tebufenpyrad legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen…
Für Tefluthrin legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Trifloxystrobin legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Für Thiacloprid legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Dicloran legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.