Erwägungsgrund 18 32024R1348
Die entsprechenden Bediensteten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Arzt oder Psychologe, die den Bedarf an besonderen Verfahrensgarantien bewerten, sollten angemessen geschult werden, um Anzeichen für Vulnerabilität von Antragstellern, die möglicherweise besondere Verfahrensgarantien benötigen, zu erkennen und diesen Rechnung zu tragen, wenn sie identifiziert sind.