Erwägungsgrund 36 32024R1348
Um sicherzustellen, dass Anträge auf internationalen Schutz unter ordnungsgemäßer Berücksichtigung der Rechte des Kindes bearbeitet werden, sind Minderjährigen unter 18 Jahren besondere kindgerechte Verfahrensgarantien und besondere Aufnahmebedingungen zu gewähren. Wenn nach Aussagen eines Antragstellers Zweifel bestehen, ob es sich bei dem Antragsteller um einen Minderjährigen handelt, sollte die Asylbehörde die Möglichkeit haben, das Alter der betreffenden Person zu bestimmen. Zweifel am Alter eines Antragstellers können entstehen, wenn der Antragsteller geltend macht, minderjährig zu sein, aber auch, wenn er geltend macht, ein Erwachsener zu sein. Angesichts der besonderen Vulnerabilität unbegleiteter Minderjähriger, die vermutlich keine Identitätsdokumente oder andere Dokumente haben, ist es besonders wichtig, strenge Garantien zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass diese Antragsteller keinen irrtümlichen oder unangemessenen Verfahren zur Altersbestimmung unterzogen werden.