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Endet die Geltungsdauer des delegierten Rechtsakts und seiner etwaigen Verlängerungen und wird kein weiterer delegierter Rechtsakt erlassen, so sollte die Bestimmung des Drittstaats als sicherer Drittstaat oder sicheres Herkunftsland auf Unionsebene nicht länger ausgesetzt werden. Dies sollte etwaige Änderungsvorschläge zur Entfernung des Drittstaates von der Bestimmung unberührt lassen
Hat die Kommission innerhalb von drei Monaten nach dem Erlass des delegierten Rechtsakts gemäß Absatz 1 keinen Vorschlag gemäß Absatz 3 vorgelegt, so wird der…
Wurde die Bestimmung eines Drittstaats als sicherer Drittstaat oder als sicheres Herkunftsland im Wege eines gemäß Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe a oder b…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 74 delegierte Rechtsakte zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Bestimmung eines…
Die Kommission sollte mit der Unterstützung der Asylagentur die Lage in den Drittstaaten überprüfen, die als sichere Drittstaaten oder sichere Herkunftsländer…
Die Bestimmung eines Drittstaates als sicherer Herkunftsstaat im Sinne dieser Richtlinie kann keine absolute Garantie für die Sicherheit von Staatsangehörigen…
Die Kommission sollte mit der Unterstützung der Asylagentur die Lage in den Drittstaaten überprüfen, die von der Bestimmung als sichere Herkunftsländer oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.