Erwägungsgrund 104 32024R1348VERORDNUNG (EU) 2024/1348 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU
Die Anwendung dieser Verordnung sollte in regelmäßigen Abständen bewertet werden.
Erwägungsgrund 44 32017R2226VERORDNUNG (EU) 2017/2226 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011
Um die wirksame Überwachung der Anwendung dieser Verordnung sicherzustellen, sollte diese Verordnung in regelmäßigen Abständen einer Bewertung unterzogen…
Erwägungsgrund 63 32018R1727VERORDNUNG (EU) 2018/1727 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates
Es ist angebracht, die Anwendung dieser Verordnung regelmäßig zu evaluieren.
Erwägungsgrund 86 32024R1351VERORDNUNG (EU) 2024/1351 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013
Um die Anwendung dieser Verordnung wirksam überwachen zu können, bedarf es einer regelmäßigen Bewertung.
Erwägungsgrund 66 32016R0794VERORDNUNG (EU) 2016/794 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates
Es ist angebracht, die Anwendung dieser Verordnung regelmäßig zu evaluieren.
Erwägungsgrund 75 32024R1347VERORDNUNG (EU) 2024/1347 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Um die Anwendung dieser Verordnung wirksam überwachen zu können, bedarf es einer regelmäßigen Evaluierung.