Erwägungsgrund 21 32008R0767VERORDNUNG (EG) Nr. 767/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung)
Die wirksame Überwachung der Anwendung dieser Verordnung erfordert eine regelmäßige Bewertung.
Erwägungsgrund 63 32018R1727VERORDNUNG (EU) 2018/1727 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates
Es ist angebracht, die Anwendung dieser Verordnung regelmäßig zu evaluieren.
Erwägungsgrund 66 32016R0794VERORDNUNG (EU) 2016/794 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates
Es ist angebracht, die Anwendung dieser Verordnung regelmäßig zu evaluieren.
Erwägungsgrund 60 32018R1240VERORDNUNG (EU) 2018/1240 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. September 2018 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077/2011, (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/1624 und (EU) 2017/2226
Um die Anwendung dieser Verordnung wirksam überwachen zu können, muss in regelmäßigen Abständen eine Bewertung vorgenommen werden. Die Mitgliedstaaten sollten…
Erwägungsgrund 20 32011R0284VERORDNUNG (EU) Nr. 284/2011 DER KOMMISSION vom 22. März 2011 mit besonderen Bedingungen und detaillierten Verfahren für die Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion Hongkong, China, ist
Die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung sollten regelmäßig überprüft werden, wobei die Informationen aus den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind.
Erwägungsgrund 10 32008D0633Es sollte regelmäßig evaluiert werden, ob eine wirksame Überwachung der Anwendung dieses Beschlusses stattfindet.