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In ihrer Empfehlung an die Mitgliedstaaten vom 8. Juni 2015 für eine europäische Neuansiedlungsregelung empfahl die Kommission, dass die Neuansiedlung auf einem gerechten Verteilungsschlüssel beruhen sollte. Im Anschluss daran verabschiedeten die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten am 20. Juli 2015 Schlussfolgerungen in Bezug auf die Neuansiedlung von 22 504 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigten, durch multilaterale und nationale Regelungen. Die Neuansiedlungen wurden zwischen den Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gemäß den im Anhang zu den Schlussfolgerungen enthaltenen Zusagen verteilt.
Die Kommission richtete am 27. September 2017 eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten über den Ausbau legaler Einreisemöglichkeiten für Personen mit Anspruch auf…
Der Rat erkannte in seinen Schlussfolgerungen mit dem Titel „Maßnahmen zur verbesserten Steuerung der Migrationsströme“ vom 10. Oktober 2014 an, dass alle…
Auf der Grundlage von Artikel 78 Absatz 3 AEUV nahm der Rat zwei Beschlüsse zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes…
In ihrer Mitteilung vom 6. April 2016 mit dem Titel „Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa“ kündigte…
Damit Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die gemäß der Verordnung (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates neu angesiedelt oder aufgenommen…
Die für eine Überstellung in Frage kommende Zielgruppe sowie die Anzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Überstellungen erfolgen, sollten erweitert werden, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.