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Der Rat erkannte in seinen Schlussfolgerungen mit dem Titel „Maßnahmen zur verbesserten Steuerung der Migrationsströme“ vom 10. Oktober 2014 an, dass alle Mitgliedstaaten in einer gerechten und ausgewogenen Weise zur Neuansiedlung beitragen sollten, wobei den Bemühungen der von den Migrationsströmen betroffenen Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird.
In seinen Schlussfolgerungen vom 28. Juni 2018 bestätigte der Europäische Rat erneut, wie wichtig es ist, sich auf ein umfassendes Konzept für Migration zu…
Der Europäische Rat bekräftigte in seinen Schlussfolgerungen vom 19. Oktober 2017 die Notwendigkeit eines umfassenden, pragmatischen und entschiedenen Konzepts…
Zur umfassenden Berücksichtigung der Bemühungen jedes Mitgliedstaates sollte die Zahl der Drittstaatsangehörigen, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen von…
Ein Großteil der Fondsmittel sollte anhand objektiver Kriterien entsprechend der Verantwortung, die jeder Mitgliedstaat bei der Steuerung der Migrationsströme…
Nach Artikel 349 AEUV und gemäß der Mitteilung der Kommission vom 24. Oktober 2017 mit dem Titel „Eine verstärkte und erneuerte Partnerschaft mit den Gebieten…
Mit dem Ziel einer gemeinsamen nachhaltigen Asyl- und Einwanderungspolitik der Union und um die Anstrengungen im Interesse eines umfassenden Konzepts zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.