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Der Schengen-Raum wurde geschaffen, um im Einklang mit Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) einen Raum ohne Binnengrenzen zu errichten, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist. Damit dieser Raum reibungslos funktioniert, bedarf es des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten und einer effizienten Verwaltung der Außengrenzen.
Nach Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) bildet die Union einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Kontrollen an…
Der Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen beruht auf der wirksamen und effizienten Anwendung des Schengen-Besitzstands durch die Mitgliedstaaten.…
In den letzten Jahren war der Schengen-Raum mit noch nie dagewesenen Herausforderungen konfrontiert, die ihrer Natur nach nicht auf das Gebiet eines einzelnen…
Der freie Personenverkehr innerhalb des Schengen-Raums zählt zu den größten Errungenschaften der europäischen Integration. Die Freizügigkeit ist ein Grundrecht,…
Gemäß Artikel 61 EG-Vertrag muss die Schaffung eines Raumes des freien Personenverkehrs mit Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, Asyl und…
Mit der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sollte die Union sicherstellen, dass Personen an den Binnengrenzen nicht kontrolliert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.