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Der Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen beruht auf der wirksamen und effizienten Anwendung des Schengen-Besitzstands durch die Mitgliedstaaten. Dieser Besitzstand umfasst Maßnahmen im Bereich der Außengrenzen, Ausgleichsmaßnahmen für das Fehlen von Kontrollen an den Binnengrenzen und einen soliden Überwachungsrahmen, die zusammen den freien Verkehr stärken und ein hohes Maß an Sicherheit, Recht und Grundrechtsschutz einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten gewährleisten.
Mit dieser Verordnung wird ein Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus eingeführt, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Mitgliedstaaten den…
Um die Anwendung des Schengen-Besitzstands im gesamten Schengen-Raum sicherzustellen, sollte auch die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates…
Der Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus sollte alle Bereiche des Schengen-Besitzstands umfassen können — derzeitige und künftige, insbesondere die…
Wie im Beschluss 2000/365/EG wiederholt wird, wurde der Schengen-Besitzstand als kohärentes Ganzes konzipiert und wird auch als solches angewendet; er ist von…
Im Rahmen der Durchführung eines gemeinsamen integrierten Grenzverwaltungssystems, mit dem das Schengen-System insgesamt an Funktionsfähigkeit gewinnt, sollten…
Die gegenseitige Evaluierung und Überwachung der Anwendung dieses Schengen-Besitzstands sind seit 1998 Kernelemente des Schengen-Raums und tragen zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.