Erwägungsgrund 65 32023R0988VERORDNUNG (EU) 2023/988 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sollten außerdem sicherstellen, dass die Marktüberwachungsbehörden über ausreichendes Fachwissen und ausreichende Ressourcen für all ihre…
Erwägungsgrund 29 32009L0125RICHTLINIE 2009/125/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
In Anbetracht dessen, wie wichtig es ist, die Nichterfüllung der Bestimmungen zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die für eine…
Erwägungsgrund 49 32019R1020VERORDNUNG (EU) 2019/1020 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass stets angemessene finanzielle Mittel für die angemessene Ausstattung der Marktüberwachungsbehörden mit…
Art. 10 Abs. 4 32024R1356Überwachung der Einhaltung der Grundrechte
Die Mitgliedstaaten statten den in Absatz 2 genannten unabhängigen Überwachungsmechanismus mit angemessenen finanziellen Mitteln aus.
Erwägungsgrund 34 32008D0768BESCHLUSS Nr. 768/2008/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sind für die Gewährleistung einer starken und effizienten Marktüberwachung auf ihrem Hoheitsgebiet verantwortlich und sollten ihre…
Erwägungsgrund 64 32023R1115VERORDNUNG (EU) 2023/1115 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass stets entsprechende finanzielle Mittel für die angemessene Ausstattung der zuständigen Behörden mit Ressourcen…