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Die bloße Existenz von gerichtlichen Rechtsbehelfen in Einzelfällen oder nationalen Systemen zur Kontrolle der Effizienz der Überprüfung reicht nicht aus, um die Anforderungen hinsichtlich der Überwachung der Einhaltung der Grundrechte gemäß dieser Verordnung zu erfüllen.
die im Europäischen Rahmen für die Leistungsüberprüfung festgelegten gemeinsamen Instrumente, Methoden und Verfahrensregelungen nicht ausreichen, um die…
die auferlegten Überwachungsmaßnahmen nicht hinreichend bestimmt sind.
Zum Zweck der wirksamen Überwachung dieser Verordnung ist es erforderlich, den Aufsichtsbehörden die Zuständigkeit für die Überwachung und Durchsetzung der…
Ein Rechtsbehelf nach dieser Verordnung sollte keine Prüfung des Falles in der Sache nach sich ziehen, beispielsweise ob die Beweise ausreichen, um die…
Die in dieser Verordnung vorgesehene Möglichkeit, sich auf Rechtsinstrumente über gegenseitige Anerkennung oder grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu berufen,…
Es ist erforderlich, in diese Verordnung Bestimmungen über die Marktüberwachung aufzunehmen, mit denen die Rechte und Pflichten der nationalen Behörden gestärkt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.