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Gemäß der Verordnung (EU) 2016/399 umfassen Grenzkontrollen die Grenzübertrittskontrollen an den Grenzübergangsstellen und die Grenzüberwachung, die zwischen den Grenzübergangsstellen durchgeführt wird, um zu vermeiden, dass Drittstaatsangehörige die Grenze unbefugt gemäß der genannten Verordnung überschreiten oder die Grenzübertrittskontrollen umgehen. Gemäß den Vorschriften über die Grenzüberwachung in der Verordnung (EU) 2016/399 ist eine Person, die eine Grenze unbefugt überschritten hat und die über kein Aufenthaltsrecht im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats verfügt, aufzugreifen und Verfahren zu unterziehen, die mit der Richtlinie 2008/115/EG im Einklang stehen. Gemäß der Verordnung (EU) 2016/399 sind Grenzkontrollen unbeschadet der Rechte der Flüchtlinge und Personen, die um internationalen Schutz ersuchen, insbesondere hinsichtlich der Nichtzurückweisung, durchzuführen.
Die Grenzüberwachung dient insbesondere dazu, unbefugte Grenzübertritte zu verhindern oder aufzudecken, dazu beizutragen, das Lagebewusstsein zu verbessern, die…
„Grenzübertrittskontrollen“ die Kontrollen, die an den Grenzübergangsstellen erfolgen, um festzustellen, ob die betreffenden Personen mit ihrem…
Kontrollen von Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, werden in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2004/38/EG durchgeführt.
„Grenzübertrittskontrollen“ Grenzübertrittskontrollen im Sinne des Artikels 2 Nummer 11 der Verordnung (EU) 2016/399;
Die Vorschriften für die Grenzkontrollen, denen Personen beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Union unterzogen werden, sind in der…
Die Durchführung von Grenzübertrittskontrollen von Personen an den Außengrenzen trägt erheblich zur Sicherstellung der langfristigen Sicherheit der Union, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.