Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011
In ihrer Mitteilung vom 10. Juni 2009 mit dem Titel „Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger“ empfahl die Kommission die Einrichtung eines elektronischen Registriersystems für Ein- und Ausreisen in das beziehungsweise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen, um den Zugang zu diesem Hoheitsgebiet wirksamer kontrollieren zu können.
Erwägungsgrund 3 32017R2226Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen