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Da Eurodac ursprünglich eingerichtet wurde, um die Anwendung des Dubliner Übereinkommens zu erleichtern, stellt der Zugang zu Eurodac zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten eine Weiterentwicklung der ursprünglichen Zweckbestimmung von Eurodac dar. Im Einklang mit Artikel 52 Absatz 1 der Charta muss jede Einschränkung der Ausübung des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens von Personen, deren personenbezogene Daten in Eurodac verarbeitet werden, durch Rechtsvorschriften vorgesehen sein, die so präzise formuliert sein müssen, dass der Einzelne sein Verhalten danach ausrichten kann; sie müssen den Einzelnen vor Willkür schützen und den Ermessensspielraum, den die zuständigen Behörden haben, und die Art und Weise, wie dieser genutzt werden darf, hinreichend klar festlegen. Unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit muss jede solche Einschränkung erforderlich sein und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen tatsächlich entsprechen.
die in Eurodac zu verarbeitenden Daten und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, einschließlich einer Beschreibung der Ziele der Verordnung (EU) 2024/1351…
die Bedingungen festzulegen, unter denen die benannten Behörden der Mitgliedstaaten und die benannte Europol-Stelle den Abgleich von biometrischen oder…
der Abgleich ist für die Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten erforderlich, das heißt, es besteht ein…
Die Ausweitung des Anwendungsbereichs von Eurodac und die Vereinfachung des Zugangs der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden zu Eurodac sollten den…
Das Recht einer Person auf Privatsphäre und auf Datenschutz sollte im Einklang mit dieser Verordnung jederzeit sowohl in Bezug auf den Zugang der Behörden der…
Die betroffene Person sollte insbesondere davon in Kenntnis gesetzt werden, warum ihre Daten in Eurodac verarbeitet werden, einschließlich einer Beschreibung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.