VERORDNUNG (EU) 2024/1358 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
Wird die Gewahrsamnahme verwendet, um die Identität eines Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen festzustellen oder zu überprüfen, so sollte sie von den Mitgliedstaaten nur als letztes Mittel und unter uneingeschränkter Achtung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und im Einklang mit dem einschlägigen Unionsrecht, einschließlich der Charta, genutzt werden.
Erwägungsgrund 53 32024R1358
Erwägungsgrund 53 32024R1358Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen