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Die der Überprüfung unterzogenen Drittstaatsangehörigen sollten den Überprüfungsbehörden während der Überprüfung zur Verfügung stehen. Die Mitgliedstaaten sollten in ihrem nationalen Recht Bestimmungen festlegen, um sicherzustellen, dass diese Drittstaatsangehörigen während der Überprüfung anwesend sind, um zu verhindern, dass sich die Drittstaatsangehörigen durch Flucht entziehen. In Fällen, in denen es erforderlich ist, und auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung dürfen die Mitgliedstaaten eine Person, die der Überprüfung unterzogen wird, in Haft nehmen, wenn sich alternative, weniger intensive Zwangsmaßnahmen nicht wirksam anwenden lassen. Die Inhaftnahme sollte im Einklang mit den Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit nur als letztes Mittel angewandt werden und im Einklang mit dem nationalen Recht, dem Unionsrecht und dem Völkerrecht einem wirksamen Rechtsbehelf unterliegen. Während der Überprüfung sollten die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2024/1346 des Europäischen Parlaments und des Rates für internationalen Schutz beantragende Personen und die einschlägigen in der Richtlinie 2008/115/EG enthaltenen Vorschriften über die Inhaftnahme für Drittstaatsangehörige, die keinen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, gelten.
Besteht Fluchtgefahr oder ist dies zum Schutz der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung erforderlich, so dürfen die Mitgliedstaaten die…
Die Mitgliedstaaten unterziehen Drittstaatsangehörige, die sich unrechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, nur dann der Überprüfung, wenn diese…
Insbesondere sollte die Überprüfung von Drittstaatsangehörigen dazu beitragen sicherzustellen, dass diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt an die geeigneten…
Die einschlägigen in der Richtlinie 2008/115/EG enthaltenen Vorschriften über die Inhaftnahme gelten während der Überprüfung in Bezug auf Drittstaatsangehörige,…
Da die Überprüfung Drittstaatsangehörige, die sich, ohne die Einreisevoraussetzungen zu erfüllen, an der Außengrenze aufhalten, Drittstaatsangehörige, die nach…
An die Überprüfung von Drittstaatsangehörigen, die internationalen Schutz beantragen, sollte sich eine Prüfung des Bedürfnisses nach internationalem Schutz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.