VERORDNUNG (EU) 2024/1358 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
Die Übermittlung von Daten von zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens in Eurodac registrierten Personen sollte dazu beitragen, die Zahl der Mitgliedstaaten zu begrenzen, die die personenbezogenen Daten dieser Personen in einem späteren Aufnahmeverfahren austauschen, und somit dazu beitragen, die Einhaltung des Grundsatzes der Datenminimierung sicherzustellen.
Erwägungsgrund 60 32024R1358
Erwägungsgrund 60 32024R1358Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen