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Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde bei dem betreffenden Mitgliedstaat ein Antrag auf Änderung der geltenden vorläufigen RHG für Mepiquat bei Kulturpilzen und Austern-Seitlingen/Austernpilzen gestellt.
In Bezug auf Mepiquat wurden mit der Verordnung (EU) 2019/50 der Kommission für Kulturpilze und mit der Verordnung (EU) 2019/1791 der Kommission für…
Es ist angezeigt, die Gehalte an Mepiquat bei Kulturpilzen und Austern-Seitlingen/Austernpilzen weiterhin zu überwachen und diese RHG auf Grundlage der bis zum…
In Bezug auf Mepiquat legten die Pilzerzeuger neuere Überwachungsdaten speziell in Bezug auf Austern-Seitlinge/Austernpilze vor, die belegen, dass die…
Was die vom Antragsteller beantragte Änderung des vorläufigen RHG für Mepiquat bei Kulturpilzen anbelangt, so bewertete die Behörde die zusammen mit dem Antrag…
Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Ametoctradin für die Anwendung bei „Kräutern und essbaren Blüten“ wurde…
Da gemäß der Verordnung (EU) Nr. 283/2013 der Kommission auf Überwachungsdaten gestützte Vorschläge für vorläufige RHG das 95. Perzentil der Datenpopulation bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.