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Für Mepiquat wurden durch die Verordnung (EU) 2016/1003 der Kommission für Kulturpilze vorläufige RHG bis zum 31. Dezember 2018 festgelegt, um eine Kreuzkontamination von unbehandelten Kulturpilzen mit Stroh, das rechtmäßig mit Mepiquat behandelt wurde, anzugehen. Die Mitgliedstaaten und die Behörde haben aktuelle Überwachungsdaten übermittelt, aus denen hervorgeht, dass Rückstände von Mepiquat weiterhin in Mengen auftreten, die über der einschlägigen Bestimmungsgrenze liegen. Daher sollte die Gültigkeit des derzeitigen RHG von 0,09 mg/kg verlängert werden. Dieser RHG wird unter Berücksichtigung der Informationen, die innerhalb von vier Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen, überprüft.
Was Mepiquat anbelangt, so haben die jüngsten Überwachungsdaten ergeben, dass die Rückstände in unbehandelten Kulturpilzen über der Bestimmungsgrenze liegen.…
In Bezug auf Mepiquat legten die Pilzerzeuger neuere Überwachungsdaten speziell in Bezug auf Austern-Seitlinge/Austernpilze vor, die belegen, dass die…
Die RHG für Chlormequat wurden gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 kürzlich im Wege der Verordnung (EU) 2017/693 der Kommission geändert.…
Für Chlormequat legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Bezüglich Nikotin wurden bis zur Vorlage und Bewertung neuer Daten und Informationen über das natürliche Vorkommen oder die natürliche Bildung des Stoffes in…
Pilzzüchter haben der Kommission aktuelle Überwachungsdaten speziell für Austern-Seitlinge/Austernpilze übermittelt, aus denen hervorgeht, dass die Rückstände…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.