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Die Union gründet sich auf die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) genannten Werte, zu denen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte gehören. Diese Werte sind Teil der Beitrittskriterien, die auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni 1993 in Kopenhagen festgelegt wurden (im Folgenden „Kopenhagener Kriterien“) und die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Union bilden.
Die Europäische Union gründet sich auf die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) genannten Werte, zu denen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit…
Gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sind die Werte, auf die sich die Union gründet, die Achtung der Menschenwürde, Freiheit,…
Nach Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) gründet sich die Union auf die Werte der Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie,…
In Bezug auf ein Land, dem der Status eines zur Union beitrittswilligen Staates (im Folgenden „Bewerberland“) zuerkannt wurde, sind im Vertrag über die…
Nach Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) kann jeder europäische Staat, der die Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit,…
Ein europäischer Staat, der den Beitritt zur Union beantragt, kann nur Mitglied der Union werden, wenn bestätigt wird, dass er die vom Europäischen Rat in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.