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Weinsäure (L+) (E 334), Natriumtartrate (E 335), Kaliumtartrate (E 336), Natrium-Kaliumtartrat (E 337) und Calciumtartrat (E 354) sind Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen sind. Diese Lebensmittelzusatzstoffe sind derzeit für die Verwendung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) zugelassen und gehören der Gruppe I in Anhang II Teil C der genannten Verordnung an, die andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel umfasst, „für die keine akzeptierbare Tagesdosis festgelegt wurde“ oder in Bezug auf die man in der letzten Risikobewertung zu dem Schluss gekommen ist, dass „keine numerische akzeptierbare Tagesdosis erforderlich ist“. Außerdem sind Weinsäure (L+) (E 334), Natriumtartrate (E 335), Kaliumtartrate (E 336), Natrium-Kaliumtartrat (E 337) und Calciumtartrat (E 354) für die Verwendung in bestimmten Lebensmittelkategorien mit numerischer Angabe einer Höchstmenge oder ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) zugelassen.
Unter Berücksichtigung der Neubewertung durch die Behörde, insbesondere der Festlegung eines Gruppen-ADI-Werts für Weinsäure (L+) (E 334), Natriumtartrate (E…
Am 19. Januar 2021 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Übermittlung technischer Daten über die zugelassenen…
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. in Teil 2 wird nach dem Eintrag für E 321 folgender Eintrag eingefügt: „E 334-337 und E…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) veröffentlichte am 11. März 2020 ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung…
Lebensmittel, die Weinsäure (L+) (E 334), Natriumtartrate (E 335), Kaliumtartrate (E 336), Natrium-Kaliumtartrat (E 337) und Calciumtartrat (E 354) enthalten,…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Natriumcarbonate (E 500) und Kaliumcarbonate (E 501) ohne Höchstmengenbegrenzung (quantum satis) zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.