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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) veröffentlichte am 11. März 2020 ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Weinsäure (L+) (E 334), Natriumtartraten (E 335), Kaliumtartraten (E 336), Natrium-Kaliumtartrat (E 337) und Calciumtartrat (E 354) als Lebensmittelzusatzstoffe . Für Weinsäure-Tartrate (E 334-337 und E 354) wurde ein Gruppenwert für die akzeptierbare Tagesdosis (Acceptable Daily Intake — ADI) von 240 mg/kg Körpergewicht pro Tag, ausgedrückt als Weinsäure, festgelegt. Die Expositionsschätzungen für die verschiedenen Bevölkerungsgruppen für das relevanteste Expositionsszenario überschritten den Gruppen-ADI-Wert von 240 mg/kg Körpergewicht pro Tag, ausgedrückt als Weinsäure, nicht.
Weinsäure (L+) (E 334), Natriumtartrate (E 335), Kaliumtartrate (E 336), Natrium-Kaliumtartrat (E 337) und Calciumtartrat (E 354) sind Stoffe, die gemäß der…
Unter Berücksichtigung der Neubewertung durch die Behörde, insbesondere der Festlegung eines Gruppen-ADI-Werts für Weinsäure (L+) (E 334), Natriumtartrate (E…
Am 30. Juni 2015 legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von…
Am 30. Juni 2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur…
Am 1. März 2019 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zu den Folgemaßnahmen nach der…
Am 1. März 2019 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zu den Folgemaßnahmen nach der Neubewertung von Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.