Gesetze
Gesetz wird geladen …
Da die unerwarteten und außerordentlichen Einnahmen zwangsläufig aus der Umsetzung der restriktiven Maßnahmen resultieren, insbesondere aus dem Verbot nach Artikel 1a Absatz 4 des Beschlusses 2014/512/GASP und Artikel 5a Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, und in Anbetracht der Auswirkungen, die eine Verwendung dieser Einnahmen im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik hätte, sollten dem Rat die Durchführungsbefugnisse zur Überarbeitung des Anhangs XLI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 übertragen werden.
Um die Kohärenz mit dem im Beschluss 2014/512/GASP festgelegten Verfahren zur Aussetzung von Rundfunklizenzen sicherzustellen, sollte der Rat…
Um die Kohärenz mit dem Verfahren im Beschluss 2014/512/GASP zur Aussetzung von Rundfunklizenzen sicherzustellen, sollte der Rat Durchführungsbefugnisse…
Um die Kohärenz mit dem im Beschluss 2014/512/GASP festgelegten Verfahren zur Aussetzung von Rundfunklizenzen sicherzustellen, sollte der Rat…
In Anbetracht der vom iranischen Nuklearprogramm ausgehenden spezifischen Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit und zur Wahrung der…
Die Befugnis zur Änderung der Listen in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte vom Rat ausgeübt werden, um Kohärenz mit dem Verfahren zur Änderung…
Um die Konsistenz mit dem Verfahren in Beschluss 2014/512/GASP zur Aussetzung von Rundfunklizenzen sicherzustellen, sollte der Rat Durchführungsbefugnisse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.