Art. 10 Abs. 2 32021R1275VERORDNUNG (EU) 2021/1275 DES RATES vom 30. Juli 2021 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon
Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen können für ihre Handlungen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und…
Art. 10 Abs. 2 32023R1529VERORDNUNG (EU) 2023/1529 DES RATES vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben
Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen können für ihr Handeln in keiner Weise haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten…
Art. 12 Abs. 2 32016R1686VERORDNUNG (EU) 2016/1686 DES RATES vom 20. September 2016 zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen
Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen können für ihre Handlungen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und…
Art. 9 Abs. 2 32018R1542VERORDNUNG (EU) 2018/1542 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
Natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen können für ihre Handlungen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und keinen…
Art. 12 Abs. 2 32022R2309VERORDNUNG (EU) 2022/2309 DES RATES vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen können für ihre Handlungen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und…